kein Aufgabeverlust aus dem Wegfall eines positiven Kapitalkontos bei Verzicht auf den Ausgleichsanspruch gegenüber einem
Mitgesellschafter mit negativem Kapitalkonto
Leitsatz
1. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft erleidet im Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft wegen einer Betriebsaufgabe
ggf. einen Aufgabverlust i. S. d. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aus dem „Wegfall” seines positiven Kapitalkontos. Der Verlust ist
einkommensteuerrechtlich im Jahr der Betriebsaufgabe zu erfassen.
2. § 735 BGB statuiert eine sog. „Fehlbetragshaftung” desjenigen Gesellschafters, dessen Kapitalkonto im Zeitpunkt der Auflösung
der GbR negativ ist. Das negative Kapitalkonto zeigt bei Auflösung oder Auseinandersetzung der Gesellschaft durch Ausscheiden
eines Gesellschafters an, in welcher Höhe der betreffende Gesellschafter seinen Mitgesellschaftern ggf. ausgleichspflichtig
ist.
3. Ein Aufgabeverlust aus dem Wegfall des positiven Kapitalkontos ist nicht anzusetzen, wenn die Umstände des Sachverhalts
für einen konkludenten Verzicht des Gesellschafters auf den ihm gegenüber dem Mitgesellschafter, dessen Kapitalkonto bei Auflösung
der Gesellschaft negativ war, zustehenden Ausgleichsanspruch sprechen.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1458 Nr. 15 StBW 2012 S. 537 Nr. 12 BAAAE-09736
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011 - 9 K 5311/04 B
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