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FG München | Remittance-Base-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung gemäß § 2 AStG
(1) Die Nichtbesteuerung von Auslandseinkünften nach dem britischen Remittance-Base-Prinzip ist eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG und führt zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht. (2) Auch bei einer mehrdeutigen Verwaltungsvorschrift ist eine Änderung auf Grund neuer Tatsachen möglich (EFG 2012 S. 587).
Im Streitfall verzog die Klin. nach über zehn Jahren unbeschränkter Steuerpflicht Anfang 2002 nach London. In Großbritannien hatte sie den Ansässigkeitsstatus eines „Resident” inne, der ihr erlaubte entgegen der allgemeinen Besteuerung dauerhaft Ansässiger („domiciled” bzw. „ordinary resident”) zur Besteuerung ihrer Auslandseinkünfte nach dem Remittance-Base-Prinzip zu optieren. Infolgedessen wurden ihre Zinseinkünfte, die sie von deutschen Schuldnern in den S...