IWB Nr. 10 vom Seite 1

Steuerrecht für Piraten?

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

„Wir wissen es [i]Sinn und Zweck weiterer Regelungen zu Qualifikationskonfliktennicht und können es auch nicht erklären!” lautete ein professoraler Podiumsbeitrag anlässlich der Wiesbadener Jahrestagung der Fachanwälte für Steuerrecht in Bezug auf das zu Zweifelsfragen nach § 6 Abs. 5 EStG. So könnte u. U. auch die im Entwurf des JStG 2013 vorgesehene Änderung des § 50d Abs. 1 EStG gesehen werden. Der Referentenentwurf des BMF eines Jahressteuergesetzes 2013 enthält nicht etwa die zuletzt im Zwölf-Punkte-Katalog der Regierungskoalition vom erneut angekündigte Verschärfung des § 50d Abs. 10 EStG, sondern eine offensichtlich fürsorglich gemeinte Ergänzung des § 50d Abs. 1 EStG zur Vermeidung des „Leerlaufs” von abkommensrechtlichen Erstattungsansprüchen „hybrider” Gesellschaftsformen ausländischer Vergütungsgläubiger. Eine erste Analyse zu Regelungsziel und Regelungsbedürfnis stellt klar, dass viele Aspekte unklar sind.

Die OECD hat ihren jährlichen [i]Steuer- und Abgabenlast in der OECDBericht zur Entwicklung der Steuer- und Abgabenlast in ihren Mitgliedstaaten veröffentlicht. Danach hat sich die Steuer- und Abgabenlast im Jahr 2011 in 26 von 34 OECD-Ländern erhöht – meistens um weniger als einen Prozentpunkt. Während die Steigerungen in der Mehrzahl der Länder auf höhere Einkommensteuern zurückzuführen waren, erfolgte der Anstieg in Deutschland fast ausschließlich aufgrund gestiegener Sozialabgaben. Diese Erhöhung wie auch die Inflation konnten aber durch eine Steigerung der Nominallöhne um 3,4 % ausgeglichen werden, so dass sich die Nettogehälter leicht im Plus bewegen. Innerhalb der OECD wird der Faktor Arbeit nur in Belgien (55,5 %) noch stärker belastet als in Deutschland.

In den vergangenen zehn [i]Verrechnungspreisdokumentation bei verbundenen UnternehmenJahren sind in nahezu allen europäischen Staaten Dokumentationspflichten für die Ausgestaltung von Konzernverrechnungspreisen eingeführt worden, wobei Inhalt und Dichte der Dokumentationspflichten von Staat zu Staat variieren. Die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD vom geben keinen Mindeststandard vor. Immerhin hat sich der Rat der EU über die Standardisierung der Dokumentationsanforderungen innerhalb Europas Gedanken gemacht und einen Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU (EU-TPD) formuliert, der eine Art Selbstverpflichtung der EU-Staaten darstellt. In der aktuellen Ausgabe stellen wir den aktuellen Stand dieses Bereichs der Verrechnungspreise dar.
Dabei passt es sehr gut, dass nunmehr die 4. Auflage der Textausgabe zum Thema Verrechnungspreise mit den wichtigsten internationalen und nationalen Vorschriften und Entscheidungen im NWB Verlag erschienen ist.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 10 / 2012 Seite 1
DAAAE-09718