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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: Steuerfreiheit für Erlöse aus Nachlasspflegschaften

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob ein Nachlasspfleger ehrenamtlich tätig ist i.S.d. § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG und die Erlöse damit umsatzsteuerfrei sind. Das FG Niedersachsen hat dies in erster Instanz bei einer Steuerzahlerin verneint, die 40 Nachlasspflegschaften übernommen hatte.

Ist ein Nachlasspfleger ehrenamtlich tätig? Sind die Erlöse daher umsatzsteuerfrei? Diese Rechtsfragen liegen dem V. Senat des Bundesfinanzhofs vor.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nach § 4 Nr. 26 UStG umsatzsteuerfrei, wenn sie entweder

  1. für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder

  2. wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz besteht und einer angemessenen Entschädigung für das Zeitversäumnis.

Im Streitfall hatte eine Steuerzahlerin 40 Nachlasspflegschaften übernommen. Daraus resultierten Erlöse in Höhe von knapp 24.000 €. Das Niedersächsische Finanzgericht kam zu dem Ergebnis: In diesem Fall ist von einer Berufsmäßigkeit auszugehen. Zudem habe die Vergütung nicht nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis bestanden. Konsequenz: Die Betreuerin muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Das FG aus Hannover hat die Rev...

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