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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 23 | Investitionsabzugsbetrag: Einsatz des Wirtschaftsguts in mehreren Unternehmen

Das FG Niedersachsen hat die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, wonach der Gesetzgeber den Investitionsabzugsbetrag betriebsbezogen und nicht personenbezogen ausgestaltet hat. Es kommt somit auf den jeweiligen steuerlich abzugrenzenden Betrieb an. Wird ein Wirtschaftsgut in mehreren Betrieben genutzt, liegt eine schädliche außerbetriebliche Nutzung vor, wenn die Nutzung in einem „anderen Betrieb” des Steuerpflichtigen erfolgt. Das letzte Wort hat der BFH.

Ein Investitionsabzugsbetrag setzt voraus: Der Steuerpflichtige beabsichtigt, ein begünstigtes Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen. Und zwar mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgt. Wie ist das zu verstehen: „in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs”? Das muss jetzt der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen klären.

Nach der Auffassung des Bundesfinanzministeriums hat der Gesetzgeber den Abzugsbetrag betriebsbezogen und nicht personenbezogen ausgestaltet. Bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen soll daher eine schä...

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