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BGH 24.01.2012 II ZR 119/10, NWB 21/2012 S. 1727

Deliktsrecht | Insolvenzverschleppung und Beweisvereitelung durch Verletzung der Buchführungspflichten

Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist. Hier hatte der beklagte Geschäftsführer jedenfalls seine Pflicht aus § 257 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 HGB verletzt, empfangene Handelsbriefe und Abschriften davon sowie Buchungsbelege – Rechnungen, Quittungen usw. – aufzubewahren. Infolgedessen war er wegen verspäteter Insolvenzantragstellung und Eingehungsbetrugs zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 15a InsO und § 263 StGB), obwohl die Klägerin – mangels Unterlagen – weder die Zahlungsunfähigke...

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