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Die Aktienrechtsnovelle 2012
Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes
Nach gewichtigen Reformen des Gesellschafts- und Handelsrechts hat das Bundesministerium der Justiz am einen Referentenentwurf (RefE) zur Änderung des Aktiengesetzes, die sog. Aktienrechtsnovelle 2011, veröffentlicht. Der RefE ist in der Praxis und Literatur zum Teil auf scharfe Kritik gestoßen. Als Reaktion darauf hat das Bundeskabinett am einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes, die sog. Aktienrechtsnovelle 2012 (RegE), beschlossen und darin Korrekturen und Ergänzungen zum RefE eingearbeitet. Der RegE behandelt viele Themen, die zum Teil nichts miteinander verbindet. Neben der Verbesserung der Transparenz der Gesellschafterstruktur bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften, Neuerungen betreffend Flexibilisierung der Finanzierung oder Regelungen zur relativen Befristung von Nichtigkeitsklagen sind auch einige redaktionelle Ergänzungen und kleinere Änderungen des Aktiengesetzes vorgenommen worden. Der Bundesrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse zu dem Regierungsentwurf im Februar 2012 Stellung genommen (BR-Drucks. 852/11). Mit dem Inkrafttreten der Aktienrechtsnovelle 2012 ist wohl in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.
Eine Kurzfassung diese...