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Einkommensteuer; | Unterhaltszahlungen an in Polen lebende Mutter
Bei der Anerkennung von Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Unterhaltsempfänger als ag. Bel. (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG) sind die wirtschaftlichen Verhältnisse im Wohnsitzstaat angemessen zu berücksichtigen. Dabei ist das Gericht nicht an die Ländergruppeneinteilung der FinVerw. gebunden (, rechtskräftig; EFG 2003, S. 774).