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FG Berlin 23.9.2009 14 K 925/05, BBK 10/2012 S. 441

EÜR | Keine Verteilung eines Übergangsverlustes bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Ein Verlust, der sich beim Wechsel der Gewinnermittlung von der 4/3-Rechnung zur Bilanzierung ergibt, kann nicht auf drei Jahre verteilt werden, weil es nach dem FG Berlin-Brandenburg an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Auch R 4.6 Abs. 1 Satz 4 EStR lässt nur eine Verteilung eines Übergangs gewinns auf drei Jahre zu, nicht aber eine Verteilung eines Übergangs verlustes, der immerhin zu einer steuerlichen Entlastung des Stpfl. führt (im Streitfall: Abschnitt 17 Abs. 1 Satz 4 EStR). Schließlich hat der Stpfl. auch keinen Anspruch auf eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 Satz 2 AO.

Hinweise:

[i]Nutzung des Übergangsverlustes dennoch möglichEin Übergangsverlust ergibt sich insbesondere aus der Hinzurechnung von Verbindlichkeiten. Auch wenn eine gleichmäßige Verteilung des Übergangsverlustes nicht möglich ist, kann er dennoch wie folgt genutzt werden: Der Übergangsverlust ist im ...

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