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Bilanzierung | Keine Rückwirkung einer Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss
Die Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Darlehensauszahlung zurück. Daher kommt es erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung zu einer Minderung der Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 HGB. Die bis zum Zeitpunkt der Umwandlung in Anspruch genommenen Abschreibungen sind nicht zu korrigieren.
[i]Umwandlung kein rückwirkendes EreignisIm Streitfall ging es um ein Darlehen, das einem Vermieter 1987 nach dem Städtebauförderungsgesetz gewährt und 2004 in einen Zuschuss umgewandelt wurde. Nach den Darlehensbedingungen sollte eine spätere Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss dazu führen, dass bis zur Umwandlung ein zins- und tilgungsfreies Darlehen besteht. Aufgrund dieser Vereinbarung verneinte der BFH eine rückwirkende Minderung der Herstellungskosten wegen eines rückwirkenden E...