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BBK 10/2012 S. 445

Sachbezüge | Wahlrecht bei Bewertung

Sachbezüge, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern unentgeltlich oder verbilligt erhalten, sind regelmäßig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Handelt es sich hierbei um Waren oder Dienstleistungen, die zur Liefer- oder Leistungspalette des Arbeitgebers gehören, ist als Bewertungsvorschrift § 8 Abs. 3 EStG anzuwenden:

  • [i]Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag Der Arbeitnehmer profitiert dann von einem Bewertungsabschlag von 4 % und

  • einem Rabattfreibetrag von 1.080 € pro Jahr.

Eine alternative Bewertung dieses Sachbezugs mit dem marktüblichen Preis nach § 8 Abs. 2 EStG kann zu einem günstigeren Ergebnis führen, sofern der dann zu berücksichtigende übliche Preisnachlass über den fiktiven Vergünstigungen Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag liegt (§ 8 Abs. 3 EStG).

Beispiel

Eine Arztpraxis erbringt für einen ihrer Mit...

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