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BMF 13.04.2012 IV C 5 - S 2332/07/0001, BBK 10/2012 S. 443

Studiengebühren | Steuerfreiheit bei Kostenübernahme

Steht ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber in einem Ausbildungsdienstverhältnis, kann die Kostenübernahme von Studiengebühren für das berufsbegleitende Studium durch den Arbeitgeber (lohn-)steuerfrei sein. Dies ist z. B. regelmäßig bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung möglich, sofern der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühr ist.

Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühr, hängt die Steuerfreiheit vom Vorliegen eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers ab. Steuerfreiheit liegt nach dem vor, wenn

  • der Arbeitgeber sich arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet hat und

  • der Arbeitgeber die übernommenen Studiengebühren – ggf. zeitanteilig – zurückfordern kann, s...

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