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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 1165/11 F

Gesetze: AO § 176 Abs. 2EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1DBA-Großbritannien Art. VII Abs. 1

Vertrauensschutz bei Verwerfung eines BMF-Schreibens nach Erlass des Änderungsbescheides – Unmaßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Gerichtsentscheidung über den Änderungsbescheid

Leitsatz

  1. § 176 Abs. 2 AO greift nur ein, wenn das die dem Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift verwerfende BFH-Urteil in der Zeit zwischen dem Erlass des ursprünglichen Bescheids und dem Zeitpunkt des Erlasses des Änderungsbescheides ergangen ist.

  2. Es reicht nicht aus, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung bis zum Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung über den Änderungsbescheid ergangen ist.

  3. Sofern eine erstinstanzliche Entscheidung, deren spätere Bestätigung oder Aufhebung durch die Finanzverwaltung erwartet wird, für die Änderung des Bescheides ursächlich ist, ist dies nach § 176 Abs. 2 AO hinzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IStR 2012 S. 186 Nr. 5
WAAAE-09366

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2011 - 9 K 1165/11 F

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