Vertrauensschutz bei Verwerfung eines BMF-Schreibens nach Erlass des Änderungsbescheides – Unmaßgeblichkeit des Zeitpunkts
der letzten Gerichtsentscheidung über den Änderungsbescheid
Leitsatz
§ 176 Abs. 2 AO greift nur ein, wenn das die dem Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift verwerfende BFH-Urteil in der Zeit
zwischen dem Erlass des ursprünglichen Bescheids und dem Zeitpunkt des Erlasses des Änderungsbescheides ergangen ist.
Es reicht nicht aus, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung bis zum Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung über den
Änderungsbescheid ergangen ist.
Sofern eine erstinstanzliche Entscheidung, deren spätere Bestätigung oder Aufhebung durch die Finanzverwaltung erwartet wird,
für die Änderung des Bescheides ursächlich ist, ist dies nach § 176 Abs. 2 AO hinzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): IStR 2012 S. 186 Nr. 5 WAAAE-09366
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2011 - 9 K 1165/11 F
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