Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Freiberufler-Personengesellschaft und Übergang zur Gewinnermittlung
durch Bestandsvergleich keine Zurechnung eines Übergangsgewinns bei dem das Unternehmen fortführenden Gesellschafter
Leitsatz
1. Wird eine zweigliedrige, freiberuflich tätige, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde Personengesellschaft dadurch
beendet, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und der andere Gesellschafter das Unternehmen alleine fortführt,
so muss zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des ausscheidenden Gesellschafters zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
(§ 4 Abs. 1 EStG) übergegangen werden.
2. Der durch diesen Wechsel der Gewinnermittlungsart errechnete Übergangsgewinn muss bei der Ermittlung des Gewinnanteiles
des verbleibenden, das Unternehmen fortführenden Gesellschafter unberücksichtigt bleiben; der das Unternehmen nunmehr als
Einzelunternehmer fortführende (bisherige) Gesellschafter ist so zu behandeln, als ob der Gewinn der Gesellschaft weiter nach
§ 4 Abs. 3 EStG ermittelt worden wäre, so dass der Ansatz eines Übergangsgewinns bei ihm ausgeschlossen ist.
Fundstelle(n): KÖSDI 2011 S. 17458 Nr. 6 JAAAE-09353
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Sächsisches FG, Urteil v. 23.03.2011 - 5 K 1231/07
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