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IWB 13/2003

Polen; | staatliche Beihilfen

Es wurde das ”Gesetz über die staatlichen Beihilfen für Unternehmen von besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt” verabschiedet. In dessen Anwendungsbereich fallen Betriebe, die mehr als 1 000 Arbeitnehmer einstellen und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Dies betrifft in erster Linie staatliche Unternehmen. Die Umstrukturierung ihrer Verbindlichkeiten betrifft sowohl öffentlich-rechtliche Unternehmen als auch zivilrechtliche Unternehmen (nach dem Stand auf dem ). Ferner kann sich die Umstrukturierung auf ihr Vermögen und ihre Tätigkeiten beziehen. Für die Durchführung dieses Gesetzes ist der Vorsitzende des Agencja Rozwoju Przemyslu (ARP, Agentur für Industrieentwicklung) zuständig, der das Umstrukturierungsverfahren auf Antrag des Unternehmers einleitet. Bei Antra...

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