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IWB 13/2003

Bulgarien; | Änderung der Gewinnsteuer

Durch ein Gesetz zur Änderung des Gewinnsteuergesetzes wurden die bisherige Gewinnsteuer von 15 % und die Kommunalsteuer von 10 % zusammengelegt. Mit Wirkung ab 1. 1. 2003 gilt ein einheitlicher Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) von 23,5 % (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien Nr. 119/2002). Die Kommunalsteuer, die den Charakter einer Gewerbesteuer hatte, entfällt. Stattdessen sind die Kommunen am Gewinnsteueraufkommen beteiligt. Die Besteuerung von Repräsentationsausgaben, ausgenommen für Werbegeschenke mit Firmen- und Markennamen, beträgt 20 % (bisher 25 %). Investmentgesellschaften zahlen für den Teil des Gewinns, den sie aus dem Handel mit Wertpapieren erzielen, keine Gewinnsteuer mehr.

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