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Gewerbesteuer | Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vergütungen, die ein Vermittler von Beteiligungen an Personengesellschaften (Publikums-KG) von einem Dritten (Emissionshaus) für die Zeichnung eigener Beteiligungen an diesen Gesellschaften erhält („Eigenprovisionen„), sind regelmäßig Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit. Sie sind nicht in der Gewinnermittlung der KG (als Sonderbetriebseinnahmen oder Minderung der anteilig auf den Zeichner entfallenden Anschaffungskosten) zu berücksichtigen. (2) Auch Vergütungen, die der Vermittler dafür erhält, dass er Dritten Anteile an solchen Publikums-KG vermittelt, an denen er auch selbst beteiligt ist („Fremdprovisionen„), sind Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit.
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