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Investitionszulage | Photovoltaikanlage bei Betriebsaufspaltung
Für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermieteten Lagerhalle besteht nach dem kein Anspruch auf Investitionszulage, wenn das die Photovoltaikanlage betreibende Unternehmen mit dem (Grund-)Besitz-Unternehmen keinen einheitlichen Betrieb bildet oder zwischen dem Photovoltaikunternehmen und dem Betriebsunternehmen keine Betriebsaufspaltung besteht.
Das Gericht hat Revision im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren (Az. des BFH: X R 36/10) zugelassen. Der BFH muss sich in diesem Verfahren mit der Rechtsfrage [i]Mustereinspruch NWB UAAAD-60433befassen, ob ein Einzelhandelsunternehmen und eine auf dem Dach des Betriebsgebäudes installierte Photovoltaikanlage als einheitlicher Gewerbebetrieb oder ...