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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 547

Jahressteuergesetz 2013 – Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

[i]Umsatzsteuerbefreiung geplantDie im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 geplante Neuregelung zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen geht mit zum Teil erheblichen praktischen Auswirkungen einher. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hin.

Hintergrund

[i]Übernahme der Terminologie der MwStSystRLDurch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der MwStSystRL in das nationale Umsatzsteuerrecht übernommen werden. Durch die geplante Steuerbefreiung von Bildungsleistungen soll u. a. gewährleistet werden, dass der Zugang zu Bildungsleistungen nicht durch höhere Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn diese Tätigkeiten der Umsatzsteuer unterworfen wären.

[i]Konsequenz: Kein VorsteuerabzugHierzu führt der DStV u. a. aus: Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, den Zugang zu Bildungsleistungen nicht durch höhere Kosten zu versperren, die entstünden, wenn die Leistungen der Mehrwertsteuer unterworfen wären, wird nicht erreicht. Insbesondere wenn die Leistungen gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer S. 548ausgeführt werden, wird sich infolge des nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossenen Vorsteuerabzugs im Ergebnis eine Verteuerung der Bildungsleistungen ergeben. In seinem Schreiben S 05/12 vom an den Parla...

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