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NWB Nr. 20 vom Seite 1652

Höhere Umsatzsteuer für Kunsthändler

[i]EU-Kommission fordert für Lieferungen von Kunstgegenständen den RegelsteuersatzDer deutsche Kunsthandel wird sich auf höhere Umsatzsteuersätze einstellen müssen. Für die Branche gilt bisher der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte am im Finanzausschuss, dass die EU-Kommission die deutsche Regelung als zu weit gefasst ansehe und Einschränkungen gefordert habe. Dies hätte zur Folge, dass im Kunsthandel 19 % Umsatzsteuer erhoben werden müssten. Der ermäßigte Steuersatz könnte nur noch für Künstler gelten, die ihre Werke selbst verkaufen. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes werde sich nicht vermeiden lassen, erklärte der Regierungsvertreter. Über Ausgleichsmaßnahmen für den Kunsthandel werde beraten. [i]Ausgleichsmaßnahmen?Wie diese Ausgleichsmaßnahmen konkret aussehen sollten, sei aber eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.

Hintergrund

[i]Unvereinbarkeit mit EU-RechtDie EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften seien mit dem EU-Recht unvereinbar (s. NWB 10/2012 S. 795).

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