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NWB Nr. 20 vom Seite 1679

Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers – oder doch?

Urteil des EuGH sorgt nicht für mehr Rechtssicherheit

Georg Kleinsorge

„Die Frau, die deutsche Arbeitgeber das Fürchten lehrt, heißt Galina Meister”. Diese Feststellung trifft das Handelsblatt in einem Artikel vom (S. 18), der den damaligen Zwischenstand in einem Rechtsstreit vor dem EuGH in einem Diskriminierungsfall wiedergibt. Im Kern geht es um die Frage, ob ein abgelehnter Stellenbewerber von dem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen kann, wen er eingestellt hat und worauf seine Einstellungsentscheidung beruht. Diese Informationen sollen dazu dienen, die Beweissituation des abgelehnten Bewerbers in einem Schadensersatzprozess gegen den Arbeitgeber zu verbessern. Inzwischen liegt das NWB KAAAE-09506 vor. Ob die höchstrichterliche Entscheidung die Einstellungspraxis deutscher Unternehmen entscheidend verändern wird, behandelt der nachfolgende Beitrag.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Diskriminierungsverbot im Einstellungsverfahren

[i]Bewerbungs- und Einstellungsverfahren stellen keinen rechtsfreien Raum darDie arbeitsrechtlichen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen und die individuell geschlossenen Vereinbarungen entfalten ihre Rechtswirkungen regelmäßig erst im laufenden Arbeitsverhältnis, also nach...

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