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IWB 12/2003

Polen; | Änderung des Gesetzes über die örtlichen Steuern und Gebühren

Mit einer Gesetzesnovelle (s. polnisches Gesetzblatt Nr. 200/2002) ist mit Wirkung ab eine Erhöhung der Immobiliensteuern (Steuer auf Grund und Boden und Gebäude) und der Transportmittelsteuern erfolgt. Die Erhebung dieser Steuern erfolgt zwar nach wie vor seitens der Stadt- und Dorfgemeinderäte im Rahmen von Obergrenzen. Diese Obergrenzen sind jedoch teilweise beträchtlich angehoben worden. So betragen bspw. die Höchstsätze bei Wohngebäuden pro Jahr 0,51 Zloty je Quadratmeter Nutzfläche, bei der Gebäudenutzung für wirtschaftliche Tätigkeiten allgemein 17,31 Zloty je Quadratmeter Nutzfläche. Die Transportmittelsteuern belaufen sich z. B. für Lastkraftwagen bei einem Gewicht von 3,5 bis zu 5,5 Tonnen jährlich auf bis zu 616,80 Zloty, bei über 5,5 bis 9 Tonnen auf bis zu 1 028 Zloty und bei...

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