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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 4588/09 EFG 2012 S. 1361 Nr. 14

Gesetze: AO § 8, AO § 19 Abs. 1 S. 2, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 3

Kindergeld

Aufrechterhaltung des inländischen Wohnsitzes im Elternhaus bei Studium in der Türkei

Leitsatz

1. Sind die Wohnverhältnisse eines Kindes, das in der Türkei studiert, ungefähr mit den deutschen Wohnverhältnissen im Haushalt der Eltern vergleichbar und dient der Aufenthalt in der Türkei vornehmlich dem Zweck, dort ein Studium durchzuführen und nicht dazu, sich längerfristig in die türkischen Lebensverhältnisse einzuleben, behält das Kind seinen inländischen Wohnsitz im Elternhaus auch dann inne, wenn es sich nur relativ kurz in den Semesterferien (ca. 10 Wochen im Jahr) in der elterlichen Wohnung aufhält.

2. Die ursprüngliche Rückkehrabsicht für sich allein wäre nicht ausreicht gewesen, um einen weiteren Lebensmittelpunkt in Deutschland annehmen zu können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1361 Nr. 14
MAAAE-08957

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.01.2012 - 6 K 4588/09

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