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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 2821/11 EFG 2012 S. 1148 Nr. 12

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 3, BewG § 9 Abs. 2

Ermittlung des Wertzuwachses bei privaten Grundstücksveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist bis zur Verkündung des Entlastungsgesetzes am

Leitsatz

  1. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Ermittlung des Wertzuwachses zur Aufteilung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns aus einem privaten Grundstücksverkauf innerhalb der Spekulationsfrist gem. §§ 23 Abs. 1 EStG i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG nach der so genannten linearen Methode rechtmäßig ist.

  2. Die in dem , 2010/1015920, BStBl I 2011,14 anzuwendende sog. lineare Methode zur Ermittlung des nicht steuerbaren Wertzuwachses führt zu einer unzulässigen Umkehrung der Beweisführungspflicht und Feststellungslast für den erzielten Veräußerungsgewinn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 41
DStRE 2012 S. 1392 Nr. 22
EFG 2012 S. 1148 Nr. 12
SAAAE-08955

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 1 V 2821/11

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