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Einkommensteuer | Minderung der Herstellungskosten durch nachträglich gewährten Zuschuss
Werden Vorauszahlungsmittel i. S. des § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehen gewährt werden, in einem späteren Veranlagungszeitraum in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt, so führt diese (endgültige) Subventionsentscheidung in diesem Veranlagungszeitraum, nicht aber rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gewährung der Vorauszahlung zu einer Minderung der Herstellungskosten (Bezug: § 8 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3 EStG 2002).
Die Entscheidung wurde vom BFH ursprünglich nicht amtlich veröffentlicht, jetzt aber nachträglich doch noch. Die Klägerin erzielt als Eigentümerin eines denkmalgeschützten, im Sanierungsgebiet „Innenstadt” einer Stadt gelegenen Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im April 19...