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Polen; | Änderung des Gesetzes über die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Durch eine Gesetzesnovelle (s. polnisches Gesetzblatt, Nr. 200/2002) wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer den veränderten Wertverhältnissen angepasst. Die Steuersätze blieben unverändert. Es gelten Freibeträge in der Steuergruppe I von 9 637 Zloty, in der Steuergruppe II von 7 276 Zloty und in der Steuergruppe III von 4 902 Zloty.