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Insolvenzgläubigerstellung des Finanzamts ohne Erlass eines Haftungsbescheids
Zieht das FA in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das FA die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger (und nicht nur als Gläubigerin der Organträgerin). Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das FA, ist außerdem davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will. Kommt der Zahlung des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger Doppelwirkung zu, weil dadurch neben der Forder...