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Polen; | Festlegung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze
In einem Ergänzungsgesetz zum Gesetz über die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern (s. polnisches Gesetzblatt, Nr. 213/2002) sind neben neuen Bestimmungen über die Steuererhebung die Waren und Dienstleistungen aufgeführt, für die im Jahre 2003 die ermäßigten Steuersätze von 3 % und 7 % gelten, ferner spezielle Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer ganz befreit sind. Festgelegt wurde u. a., dass eine Person, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf eine Mehrwertsteuerbefreiung verloren oder freiwillig darauf verzichtet hat, nach Erfüllung der rechtlichen Bedingungen erst nach Ablauf von 3 Jahren wieder erneut von der Mehrwertbesteuerung befreit werden kann.