Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gehaltszahlungen binnen drei Monaten vor Insolvenzeröffnung unanfechtbar
Der Insolvenzverwalter kann Lohnzahlungen der letzten drei Monate vor der Insolvenz des Arbeitgebers nicht per se nach § 130 Abs. 1 InsO anfechten. Dienten die Zahlungen – wie in aller Regel – der Vergütung der vom Arbeitnehmer in den vorausgegangenen Monaten erbrachten Arbeitsleistung, unterliegen sie als Bargeschäft i. S. von § 142 InsO nicht der Insolvenzanfechtung, weil der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang mit der Gegenleistung besteht. Aus mehrmonatigen Gehaltsrückständen im Vorfeld der Insolvenz lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die für eine Anfechtbarkeit erforderliche Kenntnis der Arbeitnehmer von der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (§ 130 Abs. 2 InsO) schließen, jedenfalls, wenn sie keinen Einblick in die Finanzbuchhaltung hatten. Im Streitfall, der den Lohn eines handwerklichen Betriebsleiters betraf,...