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IWB 9/2012 S. 308

Polen | Steuerbefreiung für Altersvorsorgesparplan

[i]Reform der Alterseinkünfte ist zum 1. 1. 2012 in Kraft getreten Zum ist die Reform der Alterseinkünfte in Kraft getreten. Danach sind Beiträge zu einem zusätzlichen Altersvorsorgesparplan, den „indywidualne konta zabezpieczenia emerytalneg” (IKZE), bei der Einkommensteuer steuerlich abzugsfähig. Spätere Einkünfte daraus unterliegen dann dem regulären progressiven Einkommensteuertarif. Die begünstigten Beiträge sind auf 4 % des Beitrags für Alterseinkünfte des Vorjahres, maximal das 30-fache des durchschnittlichen Monatseinkommens (105.780 PLN), beschränkt.

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