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Der Datenschutz in Europa nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-08809 Die Europäische Kommission hat am den Entwurf der neuen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, KOM(2012) 11 endgültig) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen der Mitgliedstaaten und eine Stärkung des Rechts der Bürger der Mitgliedstaaten auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten angestrebt. Die EU-Verordnung soll die derzeit geltende Richtlinie 95/46/EG ersetzen – sie könnte zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten. Für ihre Anwendung soll es nach dem Entwurf genügen, dass eine Person („der Betroffene”) seinen Wohnsitz in der EU hat und die Verarbeitung dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen „in der Union” oder der Beobachtung des Verhaltens der betroffenen Personen dient.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Individuelle Rechte der betroffenen Personen
[i]Weiter Begriff der personenbezogenen DatenAlle Informationen, die sich auf eine Person beziehen, sollen als personenbezogene Daten gelten, wobei der Personenbezug im Einzelfall festzustellen ist.
[i]Mehr Informations- und WiderspruchsrechteErweiterte Auskunfts- und Informationsrechte der Betroffenen sollen ...