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Steuerberatungsrecht | Wiederbestellung eines Steuerberaters
Über die Wiederbestellung eines Steuerberaters ist auch dann eine Rechts- und keine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn der Steuerberater auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet hatte.
Das Wort „kann” hat in der Gesetzessprache (leider) keine ganz eindeutige Bedeutung: Meist macht es kenntlich, dass der Betreffende eben etwas tun kann, aber nicht muss, was bei einer Behörde bedeutet: Sie hat Ermessen, etwas zu tun [i]Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters – Mustereinspruch NWB WAAAD-62518oder zu unterlassen (diese Ermessensausübung steht freilich unter dem Vorbehalt des § 5 AO, dessen Verletzung nun aber wiederum nicht jedermann vor Gericht rügen kann, sondern nur derjenige, dessen Schutz die betreffende Vorschrift „dient”). Mitunter drückt aber ein „kann” auch nur eine Befugnis...