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IWB 10/2003

Litauen; | neues Arbeitsrecht in Kraft

Zum 1. 1. 2003 sind in der Republik Litauen Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft getreten. Der sog. ”Arbeitskodex” löst das seit Anfang der 90er Jahre geltende Paket von Gesetzen zum Arbeitsrecht endgültig ab. Der Arbeitskodex fasst alle einzelnen arbeitsrechtlichen Gesetze zusammen. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Regelung der Rechte von Betriebsvertretungen in Betrieben ohne Gewerkschaftspräsenz. Außerdem werden in dem Arbeitskodex verschiedene Regelungen für die Gültigkeit kollektiver Arbeitsverträge aufgestellt, der Kündigungsschutz wird geändert und Neuerungen bei der Festlegung der maximalen Arbeitszeit und bei den befristeten Arbeitsverträgen geregelt (Bundesarbeitsbl. 4/2003, S. 23).

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