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Ungarn; | vereinfachte Unternehmersteuer
Durch ein Gesetz (Ungarisches Gesetzblatt Nr. 2002/123) wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2003 eine vereinfachte Unternehmersteuer eingeführt. Sie kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für Unternehmen angewandt werden, deren Bruttoumsatz in den 2 vorausgegangenen Steuerjahren und auch im Steuerjahr 15 Mio Forint nicht überstiegen hat bzw. übersteigt. Der Unternehmersteuersatz beträgt 15 %. Steuerbemessungsgrundlage ist der Gesamtumsatz im Steuerjahr.