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Polen; | besondere Besteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von Liegenschaften und Vermögensrechten
Bei der Körperschaftsbesteuerung unterliegen ab 1. 1. 2003 Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften und Vermögensrechten einem speziellen Steuersatz von 27 % (s. polnisches Gesetzblatt, Nr. 200/2002). Der Steuerberechnung wird der Marktwert der betreffenden veräußerten Güter zugrunde gelegt.