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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 616/10 EFG 2012 S. 1218 Nr. 13

Gesetze: AO § 5, AO § 195 S. 2, AO § 366

Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung des beauftragenden Finanzamts

Leitsatz

1. Das für die Besteuerung eines Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt hat bei der Entscheidung über die Beauftragung eines anderen Finanzamts mit der Durchführung einer Außenprüfung gem. § 195 Satz 2 AO neben sachlichen Gründen auch die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.

2. Stellt die beauftragte Behörde im Rahmen der Entscheidung über den Einspruch gegen die Prüfungsanordnung eigene Ermessenserwägungen hinsichtlich ihrer Beauftragung an, indem sie die Erwägungen der beauftragenden Behörde ergänzt oder gar ersetzt, liegt ein Ermessensfehler vor, der zur Aufhebung der Prüfungsanordnung führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2013 S. 280 Nr. 9
EFG 2012 S. 1218 Nr. 13
YAAAE-08538

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.01.2012 - 3 K 616/10

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