Überführung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in ein Sonderbetriebsvermögen als unentgeltliche Wertabgabe
Leitsatz
1. Werden sämtliche Gegenstände des Sachanlagevermögens eines Einzelunternehmens nach der Gründung einer KG durch den bisherigen
Einzelunternehmer in das Sonderbetriebsvermögen der KG überführt, unterliegt die denknotwendig zuvor erfolgte Entnahme in
das Privatvermögen gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG 1999 der Umsatzsteuer.
2. Der als Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG maßgebende Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten für den entnommenen
Gegenstand ist der (übliche) Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Entnahme, also der Preis in Gestalt der Wiederbeschaffungskosten.
Dieser umfasst im Falle der Anschaffung den Einkaufspreis des Gegenstandes abzüglich der bis zum Zeitpunkt des Umsatzes angefallenen
AfA zuzüglich erhaltener Fördermittel und gewährter Sonderabschreibungen.
3. Durch die Änderung einer nicht fehlerhaften Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG lassen sich tatsächliche Vorgänge wie die
Einlage oder auch Entnahme von Wirtschaftsgütern nicht rückgängig machen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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