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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 1497/06 EFG 2012 S. 1505 Nr. 15

Gesetze: UStG 1999 § 3 Abs. 1b Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 2

Überführung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in ein Sonderbetriebsvermögen als unentgeltliche Wertabgabe

Leitsatz

1. Werden sämtliche Gegenstände des Sachanlagevermögens eines Einzelunternehmens nach der Gründung einer KG durch den bisherigen Einzelunternehmer in das Sonderbetriebsvermögen der KG überführt, unterliegt die denknotwendig zuvor erfolgte Entnahme in das Privatvermögen gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG 1999 der Umsatzsteuer.

2. Der als Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG maßgebende Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten für den entnommenen Gegenstand ist der (übliche) Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Entnahme, also der Preis in Gestalt der Wiederbeschaffungskosten. Dieser umfasst im Falle der Anschaffung den Einkaufspreis des Gegenstandes abzüglich der bis zum Zeitpunkt des Umsatzes angefallenen AfA zuzüglich erhaltener Fördermittel und gewährter Sonderabschreibungen.

3. Durch die Änderung einer nicht fehlerhaften Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG lassen sich tatsächliche Vorgänge wie die Einlage oder auch Entnahme von Wirtschaftsgütern nicht rückgängig machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. -1 (Überführung von BV in das Sonder-BV ist umsatzsteuerliche Wertabgabe)
EFG 2012 S. 1505 Nr. 15
StBW 2012 S. 444 Nr. 10
KAAAE-08534

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.11.2011 - 4 K 1497/06

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