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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 496/10 EFG 2012 S. 1326 Nr. 14

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40, EStG § 3c Abs. 2 Satz 1, EStG § 17

Kapitalrückzahlungen anlässlich Liquidation

Leitsatz

  1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG kommt nicht in Betracht, sofern keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen entfallen. Entspr. kommt dann auch § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht zur Anwendung.

  2. Danach greift in Liquidationsfällen, in denen Liquidationserlöse (egal welcher Art) ausgekehrt werden, das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG.

  3. Im Ergebnis ist damit in Liquidationsfällen genauso zu verfahren wie in Veräußerungsfällen, in denen der Veräußerungspreis als steuerpflichtig i. S. des § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG zu behandeln ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1121 Nr. 18
EFG 2012 S. 1326 Nr. 14
StBW 2012 S. 440 Nr. 10
VAAAE-08526

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.05.2011 - 11 K 496/10

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