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Steuerrecht | BFH lässt bei § 8c KStG unterjährige Verlustverrechnung zu
Droht bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb an einer Kapitalgesellschaft ein Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG, kann dieser vom Untergang bedrohte Verlust noch mit einem laufenden Gewinn verrechnet werden, der im Übertragungsjahr bis zum Tag der Anteilsübertragung entstanden ist. Die Regelung des § 8c Abs. 1 KStG läuft dann insoweit leer.
Die V-GmbH verfügt zum über einen Verlustvortrag von 100.000 €. Am werden 40 % der Anteile an der V-GmbH übertragen. Im Zeitraum vom 1. 1. bis hat die V-GmbH einen Gewinn von 40.000 € erzielt.
[i]Regelung des § 8c KStG geht insoweit ins LeereAn sich geht der Verlustvortrag in Höhe von 40 % unter, d. h. in Höhe von 40.000 € (§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG). Der BFH lässt es aber zu, dass dieser Verlust noch mit dem laufenden Gewinn des Übertragungsjahres 2011, der bis zum Tag der Anteilsübertragung am ...