Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreich; | problematische Auskunft eines deutschen Finanzamts
Erteilt ein deutsches Finanzamt einer in Deutschland ansässigen Stpfl. mit Zweitwohnsitz in Österreich folgende Auskunft in Bezug auf deren österreichische Bankeinlagezinsen: ”Das Besteuerungsrecht für die Zinserträge in Österreich obliegt nach dem Sachverhalt eindeutig dem Wohnsitzstaat Deutschland (DBA Art. 11 Abs. 1). Eine Erhebung der KaptSt an der Quelle hätte nicht erfolgen dürfen. Auf die Ausführungen zu Debatin/Wassermeyer Tz. 48 zu Art. 11 DBA-Österreich wird verwiesen”, so wird diese Auskunft nicht von Art. 11 DBA-Deutschland getragen. Art. 11 des Abkommens teilt wohl in Abs. 1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Abs. 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: ”Soweit in dem anderen Vertragsstaate die Steuer von in...