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BMF 10.06.2002 S 7170

Umsatzsteuer; | Leistungen von Podologen bzw. Medizinischen Fußpflegern (§ 4 Nr. 14 UStG)

Die Umsätze aus der Tätigkeit der in § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG nicht ausdrücklich genannten Heil- und Heilhilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) können nur dann unter die Steuerbefreiung fallen, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Soweit medizinische Fußpflege nicht aufgrund Abschn. 90 Abs. 3 und 4 UStR sowie des (BStBl 2000 I S. 433) nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sein konnte, konnte diese Leistung aufgrund einer fehlenden bundeseinheitlichen berufsrechtlichen Regelung nicht einer steuerfreien ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden. Mit dem Gesetz über den Berufder Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze v. (BGBl 2001 I S. 3320), das in Art. 1 das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) enthält, wurde eine bundeseinheitliche berufsrechtlich...

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