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BFH 23.10.2002 I R 39/01, IWB 7/2003

Außensteuerrecht; | Missbrauch durch Einschaltung von Basisgesellschaften

(1) § 42 AO 1977 erfasst auch beschränkt Stpfl. (Bestätigung des Senatsurteils v. - I R 35/96, BStBl II 1998, S. 235). (2) Werden im Inland erzielte Einnahmen zur Vermeidung inländ. Steuer durch eine ausländ. Basisgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ”durchgeleitet”, so kann ein Gestaltungsmissbrauch auch dann vorliegen, wenn der Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, kein Niedrigsteuerland ist. (3) Ist der eigenwirtschaftlich funktionslosen ausländ. Basisgesellschaft die völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer gem. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1987/1990 wegen Gestaltungsmissbrauchs zu versagen, steht ihr auch nicht jene Kapitalertragsteuererstattung zu, die ihrer Gesellschafterin zustünde (, BFH/NV 2003, S. 289). Hinweis: Die Entscheidung betrifft ein...

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