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Wirtschaftsrecht; | Verlängerung der Anwendung der Entscheidung 2000/91/EG
Die Entscheidung des Rates v. 21. 1. 2003 zur Verlängerung der Anwendung der Entscheidung 2000/91/EG zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden, eine von Art. 17 der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden, ist im ABl EG Nr. L 25/40 v. 30. 1. 2003 abgedruckt.