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IWB 4/2003

Slowakische Republik; | neues Kindergeldgesetz

Das neue Gesetz über das Kindergeld (s. GBl der Slowakischen Republik, Nr. 125/2002) legt das Kindergeld neu fest. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Eltern und andere Erziehungsberechtigte bis zur Beendigung der Schulpflicht des jeweiligen Kindes, bei weiterer Berufs- und Hochschulausbildung höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das Kindergeld beträgt monatlich bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 480 Sk, vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 590 Sk und darüber hinaus bei Anspruchsberechtigung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 620 Sk.

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