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Einkommen-/Lohnsteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
Der BFH hat – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Bildungseinrichtung und damit auch eine Hochschule (Universität) nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts oder -studiums aufgesucht wird ( NWB TAAAE-05751 und VI R 44/10 NWB NAAAE-05753).
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nur beschränkt, nämlich i. H. der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 € je Entfernungskilometer, als Werbungskosten abziehbar. Als regelmäßige Arbeitsstätte hat der BFH bislang auch Bildungseinrichtungen (z. B. Universitäten) angesehen, wenn diese über einen längeren Zeitr...