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Besondere Grundsätze bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (IDW PS 320 n. F.) verabschiedet
Der HFA verabschiedete am in seiner 227. Sitzung den IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n. F.). Dieser IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen von Konzernabschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen.
Zur praktischen Anwendung der Grundsätze dieses IDW Prüfungsstandards hat der Arbeitskreis „ISA-Implementierung” auf der Basis des Entwurfs (Stand: ) Fragen und Antworten erarbeitet, die in Heft 7/2011 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht wurden. Sie finden sie auch im Mitgliederbereich der IDW Website in der Rubrik „Aus der Facharbeit, Sonstiges”. Die Anwendungshilfe wird derzeit überarbeitet und dem...