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Rückstellungen für Kostenüberdeckungen bei kommunalen Versorgungsbetrieben
Mit Schreiben vom - IV C 6 - S 2137/09/10004 NWB KAAAD-97583 (BStBl 2011 I S. 1111) hat das BMF zum Ansatz von Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), Stellung genommen.
Verrechnungsverpflichtungen i. S. dieses Schreibens sind auch die nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG bestehenden Verpflichtungen, sog. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die Verrechnungsverpflichtungen sind Bestandteil schwebender Geschäfte, deren noch zu erfüllende künftige Verpflichtungen nicht passiviert werden, weil insoweit keine Erfüllungsrückstände bestehen.
Mit Urteil vom - 1 K 1487/07 NWB TAAAD-92068 hat auch das Sächsische FG entschieden, dass f...