EuGH - C-15/12 P Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGV 1659/2005, EGV 826/2009, EGV 384/96 Art 11 Abs 9, EGV 384/96 Art 2 Abs 10
Rechtsfrage
Rechtsmittel mit dem Ziel das angefochtene
T-423/09 aufzuheben und den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen
stattzugeben und folglich den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 826/2009 des Rates
vom zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 zur Einführung
eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in der Volksrepublik China gegen sie festgesetzten Antidumpingzoll für nichtig zu erklären, soweit dieser den Antidumpingzoll übersteigt, der anwendbar wäre, wenn er auf der Grundlage der bei der Ausgangsuntersuchung angewandten Methode bestimmt worden wäre, um nach Art. 2 Abs. 10 der (Grund-)Verordnung (EG) Nr. 384/96 die Nichterstattung der chinesischen Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zu berücksichtigen.
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