BFH - VIII R 50/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, KStG § 27 Abs 1, KStG § 27 Abs 2, KStG § 27 Abs 3, HGB § 272 Abs 2 Nr 4
Rechtsfrage
1. Ist nach § 27 Abs. 1 S. 3 KStG bei Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto möglich?
2. Schließt die bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 KStG eine spätere Verwendung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos aus?
3. Entfaltet eine Steuerbescheinigung gemäß § 27 Abs. 3 KStG nur Wirkung gegenüber der ausstellenden Körperschaft und nicht gegenüber dem betroffenen Ausschüttungsempfänger?
4. Kommt einer Steuerbescheinigung trotz fehlender Angaben zum Datum der Ausstellung sowie zum Datum der Auszahlung Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des Anteilseigners zu?
Ausschüttung; Bindungswirkung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Einlagekonto; Kapitalrücklage; Steuerbescheinigung
Fundstelle(n):
JAAAE-07759